Der Vertrag
Über die genealogische Forschung


 

Jekaterinburg

«______» ____________ 200 __

 

Der Stallknechte Dmitrij Leonidowitsch, untengenannt - der Vollzieher, einerseits, und _____________________________________, untengenannt - der Besteller andererseits und zusammen genannt - haben die Seiten, den gegenwärtigen Vertrag wie folgt geschlossen:

 

1. DER GEGENSTAND DES VERTRAGS

 

1.1. Ein Gegenstand des gegenwärtigen Vertrags ist die Forschung des Stammbaums:

_______________________________________________________________________

(Den Name, Vorname, Vatersnamen und die Zahl der Linien zu bezeichnen)

Nach vier Familienlinien _____________________________________________

_______________________________________________________________________

 

1.2. Ein Ziel der genealogischen Forschung (die Forschung des Stammbaums) ist das Erhalten der genealogischen Informationen (die Informationen über die Stellen und die Daten der Geburt der Vorfahren) auf die maximal mögliche Tiefe der genealogischen Suche, oder das Erhalten der Informationen über die Abwesenheit der Quellen der genealogischen Informationen ("die Liste der Quellen der genealogischen Informationen" siehe in der Anlage №1 zum gegenwärtigen Vertrag), oder das Erhalten der Informationen über die Abwesenheit der genealogischen uns interessierenden Informationen in den vorhandenen Quellen.

 

2. DIE RECHTE UND DIE PFLICHTEN DER SEITEN

 

2.1. Der Vollzieher verpflichtet sich:

2.1.1. Das genealogische Interviewen der Verwandten und die Suche der genealogischen Informationen nach den Archivquellen durch die Organisation der Korrespondenz mit den Archiven oder die Arbeit der Vertreter des Vollziehers auf den Stellen durchzuführen.

2.1.2. Die gefundenen Informationen in den folgenden genealogischen Formen (das Ausdrucken im genealogischen Programm "Legacy" zu systematisieren):

• das Diagramm der Geburt (der steigende Stammbaum);

• der genealogische Baum (der absteigende Stammbaum);

• поколенная die Malerei;

• die Kartothek der Familiennamen.

2.1.3. Dem Besteller den ganzen Umfang, der im Verlauf der Forschungsarbeiten bekommenen Dokumente und der Materialien (der Auskünfte aus den Archiven, den Kopien, der digitalen Fotografien der Dokumente zu übergeben).

2.2. Die Seiten stellen die Rechnungsfristen der Arbeiten entsprechend den Fristen взаиморасчетов, angegeben im Punkt 4.3 fest. Des gegenwärtigen Vertrags.

2.2.1. Zu den Rechnungsfristen verpflichtet sich der Vollzieher, dem Besteller präzisiert (mit dem Einschluss der gefundenen genealogischen Nachrichten über die Vorfahren) das Ausdrucken der genealogischen Formen, die in den Punkte 2.1.2 angegeben sind zu gewähren.

2.2.2. Zu den Rechnungsfristen verpflichtet sich der Vollzieher, dem Besteller die Archivauskünfte und die aus den Archiven bekommenen Kopien der Dokumente (oder der Verbannung auf die Archivdokumente zu gewähren).

2.2.3. Zu den Rechnungsfristen verpflichtet sich der Vollzieher, dem Besteller den schriftlichen Bericht zu gewähren, der den Lauf der Forschung widerspiegelt.

2.2.4. Auf der Schlussetappe wird der genealogische Baum des Bestellers in den kleinen Rahmen unter das Glas aufgemacht, und die ganzen bekommenen genealogischen Informationen und die Informationen über den Lauf der Suche versammeln sich in die einheitliche Beschreibung.

2.3. Der Besteller verpflichtet sich:

2.3.1. Dem Vollzieher die glaubwürdigen Ausgangsinformationen zu gewähren: der Name, Vorname, Vatersname, des Geburtstags und Geburtsortes der Vorfahren (geboren werdend bis zum 1917), sowie nach Möglichkeit jede, die Notwendigkeit in die im Verfolg der Durchführung der Forschung entsteht. Im Falle der Entstellung der Ausgangsinformationen kann sich die Erfüllung des Vertrags auf die unbestimmte Zeit hinziehen.

2.3.2. Die Ausgangsinformationen rechtzeitig, nicht übertretend eines Monats ab Datum des Inkrafttretens des Vertrags zu gewähren. Im Falle der Überschreitung dieser Frist wird die Frist der Erfüllung des Vertrags auf die Zeit, die dieser Überschreitung gleich ist verlegt.

2.3.3. Das Honorar des Vollziehers in jeder Etappe der Forschung rechtzeitig zu bezahlen.

2.3.4. Die laufenden Archivkosten je nach dem Eingang der Rechnungen aus den Archiven oder der Ausführung der Sucharbeiten von den Vertretern des Vollziehers auf den Stellen zu bezahlen.

2.4. Die Seiten verpflichten sich:

2.4.1. Die Informationen nicht auszuplaudern, die von den Seiten anerkannt sind, oder einer der Seiten vertraulich, bis wird anderes von den Seiten vereinbart sein.

2.4.2. Den Eigentums- und besitzlosen Interessen der Seiten des gegenwärtigen Vertrags nicht zu benachteiligen.

2.4.3. Das Recht und die Pflicht an den gegenwärtigen Vertrag den dritten Personen nicht zu übergeben.

 

3. DIE VERANTWORTUNG DER SEITEN

 

3.1. Im Falle der Nichterfüllung oder der unpassenden Erfüllung der Verpflichtungen im gegenwärtigen Vertrag der Seite haften entsprechend der geltenden Gesetzgebung.

3.2. Im Falle des Entstehens der Streite zwischen den Seiten für die Erfüllung des gegenwärtigen Vertrags, die Seiten werden alle Maßnahmen für ihre Lösung auf dem Verhandlungsweg ergreifen.

3.3. Die Differenzen, nach denen die Seiten die Vereinbarung nicht erreichen werden, entscheiden sich in der vom Gesetz bestimmten Ordnung.

 

4. DIE FINANZBEZIEHUNGEN DER SEITEN

 

4.1. Der Wert der Arbeiten des Vollziehers bildet sich aus zwei Teilen:

4.1.1. Des Umfanges des Honorars für die Organisation der genealogischen Forschung und der Ausführung der Arbeiten, die in den Punkte 2.1 und die 2.2 gegenwärtigen Vertrag angegeben sind.

4.1.2. Des Umfanges der zusätzlichen laufenden Kosten, die mit den Organisationen und von den Ausführungen der Arbeiten verbunden sind, die von der unmittelbaren Arbeit in den Archiven abhängen, die Bibliotheken und andere Organisationen, wo die die Seite interessierenden Informationen sein können. Die möglichen Fälle der laufenden Kosten sind im Punkt 4.4 angegeben. (Die Gesamtsumme der zusätzlichen laufenden Kosten kann von 400 bis zu 1500 Euro) bilden.

4.2. Das Honorar des Vollziehers der Seite haben im Umfang bestimmt: 3500 Bezugseinheiten, einschließlich die Mehrwertsteuer.

4.3. Die Form der Bezahlung: vom Bargeld / Aufzählung auf die Rechenrechnung des Vollziehers
(Unnütz durchzustreichen)

Die Fristen взаиморасчетов:

Die erste Zahlung:   "______" 200 __ – 1250 Bezugseinheiten

Die 1. Rechnungsfrist: "______" 200 __ – 750 Bezugseinheiten

Die 2. Rechnungsfrist: "______" 200 __ – 750 Bezugseinheiten

Die 3. Rechnungsfrist: "______" 200 __ – 750 Bezugseinheiten

Die 4. Rechnungsfrist: "______" 200 __ – die Aufgabe der Arbeit

4.4. Alle Kosten, über angegeben im Punkt 4.2., verbunden mit der Heranziehung der zusätzlichen Ressourcen für das Erhalten der genealogischen Informationen, bezahlt der Besteller zusätzlich. Die möglichen Varianten der laufenden Kosten: die Bezahlung der Arbeit des Archives (die Vorbereitung der Archivauskünfte und der Kopien der Dokumente), der zusätzlich gemieteten speziellen Arbeiter (notfalls die Organisationen der selbständigen Arbeit im Archiv oder der Bibliothek), der Dienstreisen der Fachkraft, der Dienstleistungen der Übersetzung der Dokumente auf die Fremdsprachen usw.

4.5. Den Wert der Arbeiten der Seite bezeichnen in den bedingten Einheiten (Bezugseinheit). 1 Bezugseinheit ist 1 Euro die Berechnungen gleich werden in Rubeln nach dem laufenden Kurs ЦБ am Tag Bezahlung erzeugt.

 

5. DIE LAUFZEIT DES VERTRAGS

 

5.1 Laufzeit des Vertrags das 1 Jahr mit «____» __________ 200_
Nach «____» _________ 200_

5.2. Der Vertrag tritt ab Datum des Erhaltens vom Vollzieher des 1. Beitrages in Kraft.

5.3. Zu den Rechnungsfristen, die in den Punkte 4.3 angegeben sind. Des gegenwärtigen Vertrags, die Seiten fixieren den erfüllten Umfang der Forschungen in den entsprechenden Berichten und den Anlagen. Die Schließung des Vertrags wird im Übergabeakt der Arbeiten fixiert.

5.4. Der Vertrag wird erfüllt in vollem Umfang angenommen, wenn selbst wenn eine der Familienlinien des Bestellers bis zum XVII. Jahrhundert wieder hergestellt ist. Dabei kann nach anderen Familienlinien die Suche (infolge der Abwesenheit der Quellen oder der Nachrichten in ihnen abgerissen werden – siehe die Anlage) auf der kleineren Tiefe, und bei der Möglichkeit, die Suche selbst wenn nach einer Familienlinie – die Forschung fortzusetzen dauert.

5.5. Die Veränderung der Laufzeit des Vertrags. Laut Abkommen kann der Seiten die Frist der Rechnungsperioden und der Eintragung des nächsten Beitrages vom Besteller verlegt sein (ist) vergrössert, verringert, vereint.

5.5.1. Im Falle der Abwesenheit des Zuganges auf die Quellen wird die Laufzeit des Vertrags bis zum Erhalten dieses Zuganges verlängert werden.

5.5.2. Beim Verzug der Auszahlung des nächsten Beitrages seitens des Bestellers wird die Handlung des Vertrags angehalten.

5.5.3. Bei der Vereinbarung der letzten Rechnungsfrist kann die Laufzeit des Vertrags bis zum Abschluss des Prozesses der genealogischen Forschung verlängert sein.

5.6. Bei allen angegebenen Veränderungen der Fristen der Rechnungsperioden und der Laufzeit des Vertrags, sowie bei der vorfristigen Ausführung des Vertrags ändert sich der Umfang des Honorars des Vollziehers nicht.

 

6. DIE BEDINGUNGEN DER AUFLÖSUNG DES VERTRAGS

 

6.1. Im Falle der vorfristigen Unterbrechung des Vertrags auf Initiative des Vollziehers, er gibt dem Besteller das bekommene Geld abzüglich der tatsächlich getragenen Kosten, die zu die aufgewendete Arbeitszeit proportional sind, sowie der Bezahlung der Archivdokumente, der zusätzlich gemieteten Arbeiter, der speziellen Dienstreisen u.a.m. zurück

6.2. Im Falle der vorfristigen Unterbrechung des Vertrags auf Initiative des Bestellers, der Vollzieher gibt dem Besteller das Geld nicht zurück, die davon für die bestellten Arbeiten bekommen sind.

 

7. DIE SONSTIGEN BEDINGUNGEN

7.1. Alle Anlagen, der Ergänzung und der Veränderung nach dem gegenwärtigen Vertrag geschehen laut Abkommen der Seiten und sind vorbehaltlich ihrer Vollziehung schriftlich gültig.

7.2. Der gegenwärtige Vertrag ist 2-fach kopiert – nach einem für jede der Seiten gebildet.

 

8. DIE ADRESSEN UND DIE ANGABEN DER SEITEN

DER BESTELLER:

Die Adresse:

Das Telefon / Е mail:

Die Personalangaben:

 

_______________________  (              )

 

DER VOLLZIEHER:

Kojuchow Dmitrij Leonidowitsch
Die Adresse: 620023, Jekaterinburg, PF 65

Das Telefon / Е mail:

Die Personalangaben:

 

_______________________  (der Stallknechte Д.Л.)

Die Bankangaben: in der Publikumsgesellschaft die Bank "Nordstaatsschatz" Jekaterinburgs, die r/Rechnung: 40817810700000632969, zu/Rechnung: 30101810100000000854, БИК 046551854, die persönliche Steuernummer der Bank: 6608007160, den Kontrollpunkt der Bank: 667101001

 






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